Versicherungen - Noch nie so günstig wie jetzt
Privathaftpflicht

Privathaftpflicht vergleichen

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte im Grunde jeder haben, so zumindest empfehlen Experten. Doch warum ist der Abschluß einer solchen Versicherung so zu empfehlen ?

Schauen wir einfach mal ins Gesetz, der Paragraf §823 Abs. 1 BGB formuliert wie folgt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Das bedeutet, kommt durch ihr Zutun ein Dritter zu schaden, ist der Schadenverursacher zum vollen Schadenersatz verpflichtet. Gerade im Bereich der versehentlichen Schäden, kann sich wohl kaum jemand davon freisprechen.

Die Palette möglicher Schäden ist groß

  • ein umgestoßenes Glas Rotwein beschädigt den Teppich oder die Couch
  • ein Glas Saft wird über den Laptop eines Fremden verschüttet
  • ein Fahrrad richtet einen Lackschaden an einem parkenden PKW an
  • man setzt sich versehentlich auf die Brille eines Bekannten
  • in der Mietwohnung wird das Parkett oder Fußbodenbelag des Vermieters beschädigt

In diesen und vielen anderen Fällen, tritt die Private Haftpflichtversicherung ein und ersetzt den Schaden. Dies kann insbesondere bei hohen Sachschäden oder möglichen Personenschäden schnell existenzielle Größenordnungen annehmen.

Sicher kann nicht jede erdenkliche Lebenssituation im Versicherungsschutz abgebildet werden. Gewisse Lücken bleiben immer bestehen. Ist es doch Sinn einer Versicherung, vorallem existenzielle Schäden abzusichern. Jedoch hat sich der Versicherungsumfang in den Privathaftpflichtversicherungen in den letzten Jahren stark erweitert. Und das oftmals ohne wesentliche Prämiensteigerungen!

Achten Sie beispielsweise auf folgende Einschlüsse:

  1. Sofern Sie minderjährige Kinder haben, sollten Sie den Einschluss der Deliktunfähigkeitsklausel berücksichtigen.
  2. Wohnen Sie zur Miete oder sind Sie ggf. im Besitz fremder privater Schlüssel, so sollte das Schlüsselverlustrisiko mitversichert werden. (Ersatz-Schließanlagen können teuer werden!)
  3. Wer Schlüssel besitzt, die für die berufliche Tätigkeit genutzt werden, sollte den Einschluss des beruflichen Schlüsselrisikos prüfen.
  4. Sie helfen einer bekannten Person und richten hierdurch versehentlich einen Schaden an, dann ist der Einschluß von Gefälligkeitsschäden wichtig

Wir weisen darauf hin, dass die „5% billiger Garantie“ im Tarif „Portfolio Protec“ nur für gleiche Tarifmerkmale – wie in Ihrem Vorvertrag – gilt. Folgende Tarifmerkmale müssen also mit dem bisher bestehenden Vorvertrag identisch sein:

  • Selbstbeteiligung
  • Familienstand

Sie haben Fragen zum möglichen Versicherungsschutz ? Gern können Sie mit uns einen Termin vereinbaren unter 03525 51 86 47.